Begrifflichkeitkeit Bullion
Klärung des Begriffs: Der englische Ausdruck Bullion steht für Barren, was auf Deutsch zunächst verwirrend sein mag, denn bei Bullionmünzen handelt es sich tatsächlich um geprägte Münzen. Trotzdem hat sich 'Bullion' als internationaler Fachbegriff für Anlagemünzen etabliert, die in Edelmetallen wie Gold, Silber oder auch Platin geprägt werden. Diese verbinden, wie wir im Folgenden darlegen werden, die Vorzüge von klassischen Barren und Münzen in sich.
Warum Anlagemünze?
Anlagemünzen sind, wie der Name bereits suggeriert, primär für Investitionszwecke gedacht und dienen der Geldanlage oder der Sicherung von Vermögen. Sie werden in der Regel in großen Stückzahlen geprägt, wodurch sich, dank der Massenproduktion und der Fokussierung auf das Edelmetall und niedrige Prägekosten, nur ein geringer Händleraufschlag ergibt. Der Preis dieser Münzen orientiert sich, ähnlich wie bei Edelmetallbarren, hauptsächlich am aktuellen Marktwert des darin enthaltenen Metalls. Genau diese direkte Bindung an den Materialwert macht die Anlagemünzen als Investition so attraktiv. In manchen Fällen dienen sie auch als Spekulationsobjekte auf steigende Edelmetallpreise.
Um sie deutlich von Sammlermünzen mit Edelmetallanteil oder Münzen aus unedlen Metallen abzugrenzen, hat sich der Begriff Bullionmünze etabliert. Diese Bullionmünzen bestehen vornehmlich aus kostbaren Metallen wie Gold, Silber oder Platin und enthalten einen signifikanten Anteil dieser Edelmetalle. Sie werden in hohen Stückzahlen geprägt und ihre Hauptfunktion ist die Kapitalanlage, weshalb 'Bullionmünze' häufig synonym mit 'Anlagemünze' verwendet wird.
Wie sehen Bullionmünzen/Anlagemünzen aus?
Bullionmünzen sind für ihre beständige Gestaltung bekannt und unterliegen über viele Jahre hinweg meist keinen signifikanten Veränderungen. Als international anerkannte Wertanlagen werden sie weltweit gehandelt und ihre genauen Spezifikationen – wie das Gewicht, die Feinheit des Edelmetalls und das Bildmotiv – sind Investoren und Sammlern gut bekannt.
Anlage- oder Bullionmünzen weisen typischerweise auf der Vorderseite die Nennwertangabe der ausgebenden Währungsbehörde auf. Diese kann, je nach Herkunftsland, variieren. Auf der Rückseite präsentieren sie oft ein künstlerisch gestaltetes Bildmotiv, das häufig nationale oder historische Symbole abbildet. Zusätzlich zu diesen beiden Merkmalen sind Gewicht und Feinheit des Edelmetalls normalerweise auf der Münze vermerkt, ein Indiz für die Reinheit und die Masse des wertvollen Materials. Diese Angaben garantieren die Authentizität und den Wert der Münze als Anlageobjekt.
Ein wesentliches Charakteristikum von Bullionmünzen ist ihr hoher Feingehalt an Edelmetall, der sie klar von Umlauf- oder Scheidemünzen unterscheidet. Nehmen wir als Beispiel die 1-Euro-Münze, eine typische Scheidemünze, deren Material- und Herstellungswert bei etwa 10 Cent liegt – weit entfernt vom nominalen Wert im Geldverkehr.
Die Nennwertangabe auf Bullionmünzen dient dem Nachweis, dass es sich um gesetzliches Zahlungsmittel des jeweiligen Ausgabelandes handelt. Diese Prägung darf ausschließlich von staatlich bevollmächtigten Münzstätten vorgenommen werden. Dieses Merkmal differenziert Bullionmünzen ebenso von Medaillen, die keinen Nennwert und somit keine Zahlungsmittelqualität besitzen. Obwohl Bullionmünzen per Definition gesetzliches Zahlungsmittel sind, findet im Alltag kein Zahlungsvorgang mit ihnen statt, denn ihr Materialwert übersteigt bei Weitem den aufgeprägten Nennwert – ein Aspekt, der die Münze für Anleger und Sammler gleichermaßen attraktiv macht.
Wie steht es mit dem Wert von Bullionmünzen?
Der Wert von klassischen Bullionmünzen wird hauptsächlich durch ihren inneren Materialwert bestimmt, während der Erhaltungszustand meist nur eine geringere Rolle spielt. Die übliche Gewichtseinheit für diese Anlagemünzen ist die Feinunze (oz), die 31,1034768 Gramm entspricht. Beim Kauf einer 1 oz-Anlagemünze aus 999er Gold oder Silber erhalten Investoren somit unabhängig von der prägenden Münzstätte exakt 31,103 Gramm reinen Edelmetalls.
Die Auflage einer Bullionmünze orientiert sich an der Marktnachfrage und kann in der Theorie unbegrenzt sein, wodurch die Produktion stets den Bedürfnissen der Investoren angepasst werden kann. Es existieren jedoch auch Bullionmünzen mit einer bewusst limitierten Auflage, bei denen sich die Grenzen zur Sammlermünze verwischen. Solche seltenen Prägungen finden Sie beispielsweise in unserem Shop – darunter spezielle Jahrgänge des Silber Kookaburra oder des Somalia Elefant sowie Ausgaben wie der Australian Swan in Gold, von dem lediglich 5.000 Stück geprägt wurden. Diese werden häufig als 'bullionnahe Sammlermünzen' bezeichnet, da sie zum Zeitpunkt der Ausgabe fast so erschwinglich sind wie klassische Bullionmünzen, aber im Laufe der Zeit einen beachtenswerten Sammlerwert erlangen können.
Über den Materialwert hinaus wird der Wert einer Bullionmünze durch ihre Handelsfähigkeit mitbestimmt. Der Zustand der Münze sollte nach einer fachlichen Prüfung gewährleisten, dass sie als neuwertig, bankfrisch oder zumindest als bankenüblich eingestuft und somit wieder an Investoren verkauft werden kann.
Münzen, die deutliche Gebrauchsspuren wie Dellen, Kratzer oder Abrieb aufweisen, können zu Schmelzware deklassiert werden. In diesem Fall wird im Verkauf lediglich der Schmelzwert erzielt, der ungefähr dem Materialwert zum aktuellen Spotpreis entspricht – anstelle des üblicherweise höheren Ankaufspreises für handelbare Bullionmünzen. Dies verdeutlicht jedoch auch, dass das Verlustpotenzial durch geringfügige Beschädigungen begrenzt ist und den inneren Edelmetallwert nicht wesentlich beeinträchtigt.
Wir zeigen Ihnen hier einige bekannte Bullionmünzen / Anlagemünzen:
- American Buffalo (Gold) aus den USA
- American Eagle (Gold, Silber, Platin) aus den USA
- Britannia (Gold, Silber, Platin) aus Grossbritannien
- Kangaroo (Gold) aus Australien
- Krugerrand / Krügerrand (Gold, Silber) aus Südafrika
- Libertad (Gold, Silber) aus Mexiko
- Maple Leaf (Gold, Silber, Platin, Palladium) aus Kanada
- Wiener Philharmoniker (Gold, Silber) aus Österreich
Keine Bullionmünzen aus Deutschland?
Die Bundesrepublik Deutschland prägt bisher keine klassische 1 oz Bullionmünze. Es gibt einige Serien wie UNESCO Kulturerbe, Heimische Vögel, Musikinstrumente oder Säulen der Demokratie, die zeitlich befristet und in einer vorab definierten Auflage als Goldmünzen auf den Markt gebracht werden.
Ihre Verbreitung beschränkt sich weitgehend auf Deutschland und sie werden eher als lokale Anlagemünze gesehen. International haben sie keine Bedeutung. Das schränkt den Wert der deutschen Bullionmünzen natürlich überhaupt nicht ein.
Wieso Deutschland bisher keine klassische Anlagemünze für den Weltmarkt herausbringt erschließt sich uns leider nicht.
Und historische Münzen?
Der Englische Sovereign, Schweizer Vreneli sowie Goldmünzen des deutschen Kaiserreichs oder auch österreichische Goldkronen werden gelegentlich als Bullionmünzen bezeichnet. Strenggenommen sind solche historischen Münzen aber Kurantmünzen.
In diesem Zusammenhang noch ein Wort zu modernen Nachprägungen ehemaliger Kurantmünzen einschließlich den alten Nominalbezeichnungen der damaligen Währungseinheit, z.T. auch mit den alten Jahreszahlen. All diese neu geprägten Repliken sind i.d.R. Anlagemünzen.
Jetzt gibt es Anlagemünzen als Barren:
Seit einigen Jahren gibt es Münzbarren aus Silber: Eine besondere und bisher nicht besonders weit verbreitete Form der Anlagemünze in Silber, die insbesondere auf dem deutschen Markt zu finden ist. Optisch ist es tatsächlich ein Barren, aber mit dem aufgedruckten Stempel einer Münze auch gesetztliches Zahlungsmittel. Diese Markierung sorgt dafür, dass der Münzbarren steuerlich wie eine Münze behandelt wird. Die daraus folgende Differenzbesteuerung macht Münzbarren besonders für Privatinvestoren interessant, da der Kauf von klassischen Silberbarren in Deutschland mit dem vollem Mehrwertsteuersatz erfolgt. Münzbarren sind eine eigene Kategorie und werden in der Regel nicht zu den Bullionmünzen gezählt.
Update: Gemäß BMF-Schreiben vom 27. September 2022 findet die Differenzbesteuerung keine Anwendung mehr auf Silbermünzen oder Münzbarren, die importiert wurden. Eine ermäßigte Besteuerung von Münzen, welche nicht als Sammlungsstücke einzuordnen sind, sieht das Umsatzsteuergesetz nicht vor, so dass auf Silbermünzen und Münzbarren aus Nicht-EU-Ländern nun der Einfuhrumsatzsteuersatz von 19% fällig wird. Einzig Silbermünzen, bei denen es sich um Sammlungsstücke handelt, welche die '250 %-Grenze' überschreiten, können weiterhin differenzbesteuert angeboten werden.
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